Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Altstadt Immobilien Soest GbR
§ 1 Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der der Altstadt Immobilien Soest GbR (Makler) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind. Der Maklerkunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.altstadt-immobiliensoest.de/agb/.com einzusehen. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von diesen Bestimmungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
§ 2 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind vertraulich und ausdrücklich nur für den Empfänger bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer als Schadensersatz zu zahlen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Altstadt Immobilien Soest GbR wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
§ 3 Doppeltätigkeit
Die Altstadt Immobilien Soest GbR darf sowohl für den Verkäufer als auch für den anderen Vertragsteil (Käufer/Mieter) tätig werden. Bei Doppeltätigkeit ist die Altstadt Immobilien Soest GbR zur Unparteilichkeit verpflichtet.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Andernfalls kann der Auftraggeber nicht einwenden, dass er von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt hat. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Angebote und Eigentümerangaben
Die Angebote der Altstadt Immobilien Soest GbR erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die der Altstadt Immobilien Soest GbR erteilten Auskünfte und (Objekt)Informationen, insbesondere des Eigentümers/Verkäufers/Vermieters zugrunde. Diese werden von der Altstadt Immobilien Soest GbR nicht geprüft, sondern nur weitergeleitet. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Altstadt Immobilien Soest GbR nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
§ 6 Entstehen des Provisionsanspruchs / Ersatz- und Folgegeschäfte
Die Bekanntgabe (Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Altstadt Immobilien Soest GbR im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Altstadt Immobilien Soest GbR entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Altstadt Immobilien Soest GbR ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß der vereinbarten Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf oder Pacht statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Altstadt Immobilien Soest GbR nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den vereinbarten Provisionsanspruch der Altstadt Immobilien Soest GbR nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
§ 7 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag/Mietvertrag) fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Altstadt Immobilien Soest GbR, so ist der Maklerkunde verpflichtet, der Altstadt Immobilien Soest GbR unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Außerdem hat der Maklerkunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäuferprovision, bei Auftragsvergabe des Eigentümers, 3,57% sowie die Käuferprovision 3,57% jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis inkl. 19% ges. MwSt. bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten inkl. 19% ges. MwSt. Bei erfolgreicher Vermittlung von Mietswohnungen erhält die Altstadt Immobilien Soest GbR eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19%. Maßgebend für die Berechnung der Provision ist das gesetzlich geregelte Bestellerprinzip sowie die im Hauptvertrag vereinbarte Grundmiete ohne Nebenkosten. Bei Auftragsvergabe des Kaufsuchenden beträgt der Provisionssatz, soweit nichts anderes vereinbart, 7,14% inkl. der gesetzlichen MwSt. Sollte in einem individualvertraglich ausgehandeltem Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.
§ 9 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages tatsächlich entstandenen und von diesem konkret nachzuweisenden Aufwendungen (z. B. Inserate, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrt- und Reisekosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Die Altstadt Immobilien Soest GbR haftet nur für grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Altstadt Immobilien Soest GbR, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Altstadt Immobilien Soest GbR garantierten bestimmten Eigenschaft beruht.
§ 11 Geldwäschegesetz
Wir sind gem. §§ 1 Abs. 11, 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz verpflichtet, an der Verhinderung von Geldwäsche mitzuwirken. Zu Erfüllung der sich aus § 10 ff. Geldwäschegesetz ergebenden Sorgfaltspflichten sind wir daher insbesondere verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu überprüfen und zu identifizieren. Dazu werden die erforderlichen Identitätsdaten festgestellt und grundsätzlich für fünf Jahre aufbewahrt.
§ 12 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Maklerkunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 13 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers (Soest) vereinbart.
§ 14 Informationspflicht nach VSBG
Die Altstadt Immobilien Soest GbR ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Altstadt Immobilien Soest GbR und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Soweit der qualifizierte Maklervertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücken gekannt hätten.